06.05.2010: Neue Homepage online!
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Die Aufgabe von Fair-E-Com® e.V.

Ohne das Internet geht nichts mehr - Die Chancen für Gewerbetreibende sind grenzenlos!

 

Die Risiken aber auch!

 

Ihre Angebote sind transparent und vergleichbar. Nicht nur für Ihre Kunden!
Auch für Ihre Mitbewerber!


Einige Mitbewerber warten nicht nur darauf, Ihre Angebote zu "toppen" - Sie warten darauf, bis Ihnen ein Fehler unterläuft!


Die Nennung von Servicerufnummern ohne genaue Kostenangabe, das Anbieten von "unversicherten" Versandarten, falsche Belehrung über Widerrufsrecht usw. sind nur einige Beispiele aus einer endlosen Palette von möglichen Fehlern.
Diese Fehler können sehr schnell teuer und unter Umständen sogar existenzbedrohend werden!


Die Gesetze sehen nämlich vor, dass jeder Ihrer Mitbewerber diese Fehler mit anwaltlicher Hilfe abstellen lassen kann! Auf Ihre Kosten!


Die Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert; und dieser liegt bei Wettbewerbsverstößen in der Regel zwischen 10.000 und 25.000.- EUR.


Honorarrechnungen in fast 4-stelliger Höhe bei einem versehentlichen Wettbewerbsverstoß sind also möglich und leider inzwischen üblich.

 

Wir meinen, es ist an der Zeit, diejenigen zu bremsen, die nur oder überwiegend von der "Überwachung von Mitbewerbern" und den daraus generierten Kosten leben!

 

Das soll vor allem durch maßgeschneiderte "just-in-time-Information" unserer Mitglieder erfolgen: Die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt. Darauf kommt es an. Dies wird möglich durch die enge Kooperation mit öffentlichen Stellen, versierten Juristen, der Presse und - vor allem - der Mitglieder untereinander.
Zögern Sie nicht, unserer Gesellschaft beizutreten - helfen Sie, das Internet besser zu machen. Der bescheidene finanzielle Aufwand rechnet sich auf jeden Fall!
Alle Details zu unseren Leistungen, zum Ehrenkodex von Fair-E-Com® e.V. sowie die Satzung erhalten Sie hier!

 

Die Entstehung von Fair-E-Com® e.V.

 

Im Jahr 2006 mahnten einige Onlinehändler zahlreiche Mitbewerber wegen Wettbewerbsverstößen ab.
Ihre Angebote waren allesamt auf einer populären Internet-Handelsplattform vertreten.
Durch Recherche in Internetforen wurde schnell klar, dass die Abmahnungen sehr zahlreich waren: Mehrere Anwaltskanzleien mahnten zum Teil im Stundentakt wegen einer ganzen Palette von Wettbewerbsverstößen Dutzende Unternehmen und auch Privatpersonen ab.


Die Betroffenen waren überwiegend ratlos angesichts der scharf formulierten Anwaltsschreiben und der gewaltigen Gebührenrechnungen.


Mehrere Betroffene organisierten sich zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs. In Abstimmung mit den IHKs, dem DIHK sowie den Medien wurden die Daten der Abgemahnten zentral gesammelt und statistisch ausgewertet.
Ein Newsletter informierte über aktuelle Entwicklungen. Kontakte Betroffener zu Medien, Interessenverbänden, spezialisierten Anwälten und zu anderen Abmahnopfern wurden schnell möglich. Die Betroffenen hatten nun nicht mehr das Gefühl, alleine und hilflos zu sein.


Nachdem etliche Gerichtsprozesse geführt waren, begann der Gesetzgeber im Januar 2007 die gängige Abmahnpraxis kritisch zu prüfen. Das UWG wurde im Februar 2007 modifiziert - zunächst wurde eine Deckelung von Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich eingeführt.


Um auch in Zukunft einen effektiven Erfahrungsaustausch zwischen Onlinehändlern, Institutionen, Verbänden, den Medien und auch der Politik zu fördern, wurde dieser Verein gegründet. Von einer Reihe namhafter Vertreter aus Politik, Rechtswesen und der Wirtschaft.

 

Die Entstehung des Namens

Fair-E-Com®:


Fair:
"Eigenschaftswort, kommt von engl. Fairness: Fair sein bedeutet anständiges Verhalten und eine gerechte und ehrliche Haltung anderen Menschen gegenüber."

 

E-Com:
"Fantasiewort, zusammengesetzt aus Electronic und Commerce: beschreibt Geschäfte, die über das Internet abgewickelt werden ."

 

Etwas verallgemeinert bedeutet Fair-E-Com® also soviel wie "Gerechtigkeit und Ehrlichkeit bei Geschäften im Internet"!