Ehrenkodex von Fair-E-Com® e.V.
1. Nachhaltigkeit
Das Mitglied wird seine Geschäfte mit möglichst positiver Wirkung für alle
Beteiligten führen. Dies bedeutet, dass regelmässig sowohl mittelbare als auch
unmittelbare Aspekte geschäftlichen Handelns in unternehmerische
Überlegungen einfliessen. Vor allem wird auch die mittel- bis langfristige
Wirkung der Aktivitäten in Bezug auf Märkte, deren Teilnehmer sowie die
Beziehungen zwischen diesen sowie auf die Umwelt im Allgemeinen beachtet.
2. Ethik
Das Mitglied wird jede bewußte Benachteiligung Anderer zur Erzielung eigener
Vorteile vermeiden. Hierzu zählen insbesondere Preisabsprachen, bewußte
Kostengenerierung, die Unverhältnismäßgkeit der eingesetzten Mittel
sowie das Ausnutzen von Notlagen.
3. Marktbeobachtung
Das Mitglied wird bekanntwerdende, fragwürdige Praktiken anderer
Marktteilnehmer der Gesellschaft zur Kenntnis bringen.
4. Marktentwicklung
Das Mitglied ist sich bewußt, dass alle seriösen Anbieter und Einrichtungen
letztlich einen gemeinsamen Markt entwickeln. Die Ansprüche des Marktes an
alle Teilnehmer (und damit auch die Erfolgsaussichten für das Mitglied!) steigen
mit der Qualität der gebotenen Leistung.
Das Mitglied verpflichtet sich insofern zur ständigen Höchstleistung.
5. Transparenz
Das Mitglied wird seine Aktivitäten so gestalten, dass diese bei Bedarf zeitnah
und hinreichend genau nachvollzogen werden können.
6. Kommunikation
Das Mitglied weiß, dass eine funktionierende Kommunikation innerhalb und
außerhalb seiner Organisation die Grundlage erfolgreichen Handelns ist.
Die Kommunikationsmittel des Mitglieds (Internet, E-Mail, Telefon, Fax)
werden so gestaltet und eingesetzt, dass angemessen und zeitnah auf
Kommunikationsbedarf reagiert werden kann.
7. Beschwerden
Das Mitglied nimmt Beschwerden ernst und interpretiert diese in erster Linie
als Möglichkeit, die Qualität seiner Tätigkeit weiter auszubauen.
Eine Reaktion auf Beschwerden erfolgt zeitnah.
Hat das Mitglied selbst Anlaß zur Beschwerde, so wird es die Beanstandung
zunächst selbst und direkt gegenüber der für die Beanstandung
verantwortlichen und zuständigen Stelle ausbringen.
8. Konfliktmanagement
Nicht immer ist es möglich, Konflikte zu vermeiden. Das Mitglied wird jedoch
zur Konfliktlösung immer einen Weg wählen, der für die Streitenden vor
allem unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten und der
Nachhaltigkeit möglichst effizient ist.
9. Schiedsgericht
Die Gesellschaft unterhält zur Lösung von Konflikten ein eigenes Schiedsgericht.
Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern werden vorzugsweise durch
dieses Schiedsgericht gelöst.
10. Sanktionen
Dem Mitglied ist bewußt, dass Verhaltensweisen, die diesem Kodex
entgegenstehen oder dem Sinn nach widersprechen, das Ansehen der
Gesellschaft insgesamt und der einzelnen Mitglieder schädigen. Erfolgt auf
entsprechende Mahnung der Vereinsführung keine Änderung des
beanstandenswerten Verhaltens, ist der Ausschluß statthaft.