06.05.2010: Neue Homepage online!
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Informationen für Abmahner

Sie möchten eines unserer Vereinsmitglieder abmahnen?

Dann lesen Sie bitte diese Information durch!

 

Fair-E-Com® e.V. versteht sich auch und vor allem als eine Schutzgemeinschaft Gewerbetreibender im Internet. Eine höchst effiziente interne Vernetzung sowie ein ausgeklügeltes Frühwarnsystem sorgt dafür, dass beispielsweise eine Abmahnung, die gegen ein Mitglied ausgebracht wird, innerhalb von Sekunden an alle Mitglieder publiziert wird. Es erfolgt zudem eine heuristische Auswertung und Speicherung der Abmahndaten. Treffen nun viele ähnliche Abmahnungen innerhalb kurzer Zeit ein, wird Fair-E-Com® e.V. aktiv.


Fair-E-Com® e.V. besteht aus Fachleuten, die ein Gespür dafür haben, ob eine Abmahnung evtl. missbräuchlich sein könnte. Unter anderem bedient sich der Verein hierfür eines bundesweiten Netzes von spezialisierten Anwaltskanzleien. Fair-E-Com® e.V. verfügt zudem über hervorragende Kontakte zu den Medien, zu allen relevanten anderen Verbänden und zur Politik. Ein unbedachter Schnellschuß eines Serien-Abmahners könnte also schnell zum Eigentor werden...


Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine begründete Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe gegenüber einem unserer Mitglieder ausgebracht werden soll. Es sollte aber zunächst geprüft werden, ob nicht evtl. eine für den Abgemahnten kostengünstige Lösung in Betracht kommt. Unsere Mitglieder haben sich nämlich gemäß Satzung und Ehrenkodex dazu verpflichtet, auf begründete Beschwerden zeitnah und angebracht zu reagieren.


Eine evtl. angestrebte Unterlassungserklärung wird also mitunter noch viel einfacher und ohne zeit- und kostenaufwändiges juristisches Säbelrasseln erreicht!

 

Auszug aus dem
für alle Mitglieder
verbindlichen Kodex
von Fair-E-Com® e.V.:

 

7. Beschwerden
Das Mitglied nimmt Beschwerden ernst und interpretiert diese in erster Linie als Möglichkeit, die Qualität seiner Tätigkeit weiter auszubauen. Eine Reaktion auf Beschwerden erfolgt zeitnah. Hat das Mitglied selbst Anlaß zur Beschwerde, so wird es die Beanstandung zunächst selbst und direkt gegenüber der für die Beanstandung verantwortlichen und zuständigen Stelle ausbringen.


8. Konfliktmanagement
Nicht immer ist es möglich, Konflikte zu vermeiden. Das Mitglied wird jedoch zur Konfliktlösung immer einen Weg wählen, der für die Streitenden vor allem unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten und der Nachhaltigkeit möglichst effizient ist.